Information für alle Vereine des Amtes Nennhausen

Die Antragsfrist für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Amt Nennhausen endet am 31.3.2025.

 

Gefördert werden können:

  • Sachleistungen, wie z.B. Gerätschaften, Sportgeräte o.ä. die von unmittelbarem Nutzen sind oder

  • Unternehmungen, die die sportlichen Aktivitäten und den Zusammenhalt im Verein fördern

  • Sachleistungen oder Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit  

 

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und die notwendigen Formulare können auf der Homepage des Amtes Nennhausen eingesehen werden.