Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2026/27

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in den Gemeinden: 

·   Kotzen

·   Märkisch Luch 
·   Nennhausen
·   Stechow-Ferchesar

wohnen und in der Zeit vom

1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geboren wurden. 

Wir werden Sie im Dezember 2025 schriftlich über das weitere Vorgehen informieren. 

Die Schulanmeldung, sowie die Terminreservierung zum Aufnahmegespräch in der Schule, erfolgt digital über das Schulportal unter folgendem 

Link (https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahrenoder dem QR Code    QR-Code für Anmeldung zur Einschulung 

 

Auch wenn Sie einen Antrag auf Zurückstellung, einen Antrag § 106 o.ä. in Erwägung ziehen, erfolgzunächst die     reguläre Anmeldung in der Grundschule "Friedrich de la Motte Fouqué" und die „Schulärztliche Stellungnahme“des Gesundheitsamtes Rathenow. Die Einladung zur "Schulärztlichen Stellungnahme" wird Ihnen das Gesundheitsamt      
postalisch zusenden. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung, auch wenn bereits in der Kita ein Sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.  

Die Anmeldung (unter dem Link oder QR Code) muss bis zum 05.01.2026 erfolgen! 

Sollten Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte im Sekretariat der Grundschule.      Telefon: 033878 60414

E-Mail: . 

Zum Aufnahmegespräch melden Sie sich bitte mit dem Kind und den notwendigen Unterlagen im Sekretariat an.  
(Haus I, 1. Etage)

•           Geburtsurkunde (Standesamt)

•      für Zugezogene nach dem 01. Oktober 2025 die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes Nennhausen 

•           ausgedruckte, ausgefüllte und von ALLEN Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldung  zum 
            Schulaufnahmeverfahren 2026/27 - inkl. der Anlage zur Anmeldung (Webseite Schule/Download/Ü1)
•           Datenschutzerklärung Fotos (Webseite Schule/Download/Ü1)

•           Dauervollmacht Abholberechtigung (Webseite Schule/Download/Ü1) 

•           Sprachstandsfeststellung aus der Kita

•      ggf. einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht

            (Negativbescheid des Jugendamtes oder die erste Seite des Urteils eines Familiengerichtes)

Fotoserien

Sonnenschutz für die Grundschule Nennhausen (DI, 31. Dezember 2024)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Nennhausen

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