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Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest aufgehoben

Da sich das Infektionsgeschehen nach Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Havelland deutlich beruhigt hat und in den vergangenen Wochen keine weiteren toten Wildvögel gefunden wurden bzw. ein in einem landwirtschftlich betroffenen Betrieb durch entsprechende Maßnahmen ein weiterer Ausbruch verhindert werden konnte, werden sämtliche Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Geflügelpest erlassen wurden, ab dem 22.01.2026 aufgehoben (Amtsblatt Landkreis Havelland Nr. 03/2026).

 

Damit tritt auch die allgemeine Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel außer Kraft. 

 

Für Geflügelhalter/innen bedeutet dies auch, dass frisches Geflügelfleisch, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte wieder ab sofort transportiert werden dürfen.

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Amt Nennhausen

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