Bodenrichtwerte des Landkreises Havelland - Stichtag 01.01.2026
Gemäß § 193 Abs. 5 und § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 01. Januar 2026 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte sind im Internetportal BORIS Land Brandenburg veröffentlicht und für jedermann unter https://boris.brandenburg.de kostenfrei einseh- und ausdruckbar.
gez. Klatt
Sachbearbeiterin Nennhausen, den 24.03.2026
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