2. Förderrunde für Vereine & gemeinnützige Träger gestartet!
Der Amtsausschuss des Amtes Nennhausen hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 die 2. Förderrunde zur Vergabe von Zuwendungen für Vereine und gemeinnützige Träger beschlossen.
Mit der Vereinsförderung unterstützt das Amt Nennhausen das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den Gemeinden Märkisch Luch, Stechow-Ferchesar, Nennhausen und Kotzen. Gefördert werden Projekte, Veranstaltungen sowie Anschaffungen, die das gesellschaftliche und kulturelle Leben vor Ort bereichern.
Jetzt Förderantrag stellen
Vereine und gemeinnützige Träger können ihre Anträge über die bekannten Antragsformulare einreichen.
Antragsfrist: 31.08.2026
Wichtiger Hinweis
Soll die beantragte Maßnahme oder die geplante Anschaffung bereits vor der Entscheidung des Amtsausschusses im September 2026 umgesetzt werden, ist ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich.
Dieser kann entweder als separates Schreiben dem Förderantrag beigefügt oder direkt im Antragsformular vermerkt werden.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anträge und darauf, auch in dieser Förderrunde das vielfältige Engagement unserer Vereine und gemeinnützigen Träger zu unterstützen. Gemeinsam stärken wir das Ehrenamt und das Miteinander in unseren Gemeinden.
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