Fälligkeit der Steuern für 2020

Abgabenbescheide 2020

 

 

Das Amt Nennhausen teilt mit, dass die Abgabenbescheide für die Grundsteuern, Hundesteuern und sonstige Abgaben auch für das Jahr 2020 gelten.

 

Gemäß § 28 Grundsteuergesetz werden die Steuern am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November und bei Jahreszahlern am 01.07., zur Zahlung fällig. Auf den Vorjahresbescheiden wurde entsprechend hingewiesen.

 

Zu beachten ist, dass nur bei Veränderungen Bescheide erstellt werden.

 

Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten, wird empfohlen, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Steuern/Abgaben zu den Fälligkeitsterminen per Überweisung zu begleichen.

 

gez. S. Hewelt

Sachbearbeiterin Amt Nennhausen

Tel. 033878 - 64915

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Nennhausen
Mi, 15. Januar 2020

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