Ab sofort online Wahlscheinanträge möglich
Im Zeitraum vom 18.08.2021 bis 19.09.2021 besteht die Möglichkeit für Wahlberechtigte des Amtsbereichs Nennhausen über diese Website ihren Wahlschein online zu beantragen:
> Bundestagswahl 2021 > Wahlschein online
Alternativ kann auch per QR-Code (siehe Wahlbenachrichtigungskarte) ein Antrag auf einen personalisierten Wahlschein gestellt werden.
Auch die alt bekannten Möglichkeiten - entweder mit Wahlbenachrichtigungskarte oder über eine formlose e-mail an das Amt Nennhausen - stehen weiterhin den Bürgern zur Verfügung.
Folgende Daten müssen alle Beantragungsarten enthalten:
Name, Vorname
vollständige Wohnanschrift
Geburtsdatum
> wichtig: auf der Wahlbenachrichtigungskarte mit eigenhändiger Unterschrift
Sofern eine andere Person mit der Abholung der Briefwahlunterlagen beauftragt wird, muss diese eine von der wahlberechtigten Person unterschriebene Vollmacht im Einwohnermeldeamt des Amtes Nennhausen vorlegen.