Ehrenamtliche Bodenschätzer gesucht

Ehrenamtliche Bodenschätzer gesucht

Zur Verstärkung des landwirtschaftlichen Berufsstandes im Schätzungsausschuss sucht das Finanzamt Oranienburg vorrangig für den  Einsatz im Landkreis Havelland zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere ehrenamtlich tätige Bodenschätzer. 

Aufgabenschwerpunkte: 

Die Bodenschätzung hat den gesetzlichen Auftrag, die landwirtschaftlich nutzbaren Böden flächendeckend zu beschreiben und zu bonitieren.  Dazu werden die Ertragsbedingungen wie Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, Klima- und Wasserverhältnisse im Gelände erfasst  und die Ertragsfähigkeit der Böden festgestellt. 

Die gewonnenen Daten stellen eine bundeseinheitliche Grundlage für die Besteuerung dar, werden aber auch für nichtsteuerliche Zwecke  wie zur Flurbereinigung, zur Erstellung von Bodenübersichtskarten, Bodenfunktionskarten und Bodeninformationssystemen genutzt. 

Anforderungsprofil: 

Voraussetzungen  sind  gute  Kenntnisse  der  Landwirtschaft  und  Bodenkunde  durch  eine  Ausbildung  oder  Beruf  als  Landwirt, 

Meliorationsingenieur, Bodenkundler o.ä. 

Interesse an einer Tätigkeit im Außendienst nach Absprache im Frühjahr und Herbst an mehreren Tagen im Jahr (ca. 15 bis 20)  

Führerschein der Klasse B 

Bereitschaft den eigenen PKW im Außendienst zu nutzen 

Fähigkeit mehrere Stunden zu laufen und körperlich zu arbeiten 

Bewertung: 

Die ehrenamtliche Tätigkeit wird entschädigt mit 9,50 € bis 11,50 € je volle Stunde Abwesenheit vom Heimatsort. Die Höhe der  Aufwandsentschädigung    richtet   sich   nach   der   Erfahrung.   Zusätzlich   erhalten   Bodenschätzer    Tagegeld   (14,-   €)   und  Wegstreckenentschädigung (0,30 €/km) nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Einarbeitung in die Bodenschätzung erfolgt durch die  landwirtschaftliche Sachverständige des Finanzamtes Nauen. 

Bei Interesse an dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit melden Sie sich bitte im Finanzamt Nauen bei Frau Claudia Vincenz  unter Telefon 03321/412-667 wochentags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. 

 

Hinweis zu Datenverarbeitung/Datenschutz 

Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen  Datenschutzgesetzes  verarbeitet.  Mit  der  Abgabe  der  Bewerbung  willigen  Bewerber/innen  (m/w/d)  in  die  Verarbeitung  der  personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf Einwilligung ist jederzeit möglich. Sofern Sie mit der  Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in diesem Bewerbungsverfahren  nicht berücksichtigt werden.   

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Nennhausen

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