Gut informiert zur Antragstellung im Einwohnermeldeamt

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Wir, das Team des Einwohnermeldeamtes Nennhausen, möchten Sie auf folgende Informationen zur zukünftigen Verfahrensweise von Melde- und Passvorgängen hinweisen, da unsere Erfahrungen zeigen, dass oftmals Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden können, weil erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt werden.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten und Unannehmlichkeiten zu ersparen, informieren Sie sich bitte vorab, was Sie für Ihr Anliegen an Unterlagen benötigen.

Dies können Sie telefonisch unter der Rufnummer 033878 - 64929 oder persönlich innerhalb der Sprechzeiten vornehmen. Zugleich finden Sie die wichtigsten Formulare und Merkblätter hierfür auf dieser Website unter Verwaltung > Dienstleistungen > Einwohner-Meldewesen > Melderegister bzw. unter u.a. link.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zukünftig eine Bearbeitung Ihrer Pass- und Meldeanträge ohne das Vorliegen der vollständigen Unterlagen nicht mehr erfolgen kann.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Alle Wohnungsgeber sind seit dem 01.November 2015 verpflichtet, durch das Bundesmeldegesetz, ihren neuen Mietern eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Sie finden das Formular dazu auf dieser Website unter:

Verwaltung > Dienstleistungen > Einwohner-Meldewesen > Melderegister bzw. unter u.a. link.

Personen, die in ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung ziehen, haben die o.g. Bescheinigung als Selbsterklärung abzugeben. Hierzu besteht eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.

Ebenfalls ist zu beachten, dass sowohl beim Wohnortwechsel als auch bei der Neubeantragung von Ausweisdokumenten minderjähriger Kinder die Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten vorab vorzulegen ist. Das Formular dazu finden Sie ebenfalls auf dieser Website unter Verwaltung > Dienstleistungen > Einwohner-Meldewesen > Melderegister bzw. unter. u.a. link.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis bereits im Voraus.

Ihr Team vom Einwohnermeldeamt