Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beantragung von Pässen und Ausweisen

von Bundesdruckerei (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: von Bundesdruckerei

Mit Blick auf die geplante lageangepasste Lockerung der bisherigen generellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für alle nicht notwendigen touristischen Reisen zum 15. Juni 2020 als auch auf die von Österreich, Frankreich und der Schweiz geplanten Lockerungen der Einreisebeschränkungen werden folgende Hinweise gegeben:

Eine Verlängerung der Gültigkeit von Pässen und Ausweisen über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist international nicht empfohlen. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass eine solche Verlängerung weder in automatisierten / technisch unterstützten Kontrollprozessen erkannt werden kann noch zu einer Anerkennung des Dokumentes außerhalb der behördlichen Kontrolle (z.B. beim Check-in im Hotel oder bei Beförderungsunternehmen) verpflichtet. Die Nutzung solcher abgelaufener Dokumente kann daher teilweise zu erheblichen Reiseverzögerungen bzw. zu Zurückweisungen führen.

Zwar hat Deutschland mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Einzelheiten finden Sie regelmäßig unter dem Link: Anerkennung von Ausweisdokumenten.  Damit ist jedoch keine Reisegarantie verbunden.

Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Zur Frage, ob und inwieweit der Staat Ihres Reiseziels Einreisebeschränkungen gelockert hat, sollten Sie vor Antritt der Reise entsprechende  Informationen einholen.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen des Ziellandes können Sie u. a. in den
Reise- und Sicherheitswarnungen des auswärtigen Amtes abrufen.

Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, werden die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden bis auf Weiteres während der Eindämmung der Pandemie in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig wurde.
Ob und ggf. inwieweit ein abgelaufener Pass / Personalausweis über das Ende des Gültigkeitszeitraums hinaus für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und liegt nicht in der Hand der ausstellenden Einwohnermeldeämter.

Eine Beantragung von Pass und Personalausweis in einem Einwohnermeldeamt außerhalb des Heimatortes ist nur aus wichtigem Grund möglich; bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab mit der Behörde. Ferner fällt ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €; Reisepass: 26,00€ Gebühr) und eine längere Bearbeitungszeit an. Da der Bürodienst der eigentlich zuständigen Behörde die ausgewählte Behörde zur Ausstellung ermächtigen muss.

Der Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, sichert die fortwährende Produktion und Auslieferung. Aufgrund der gegenwärtigen Krise kann es lediglich zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan wie gewohnt auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Zu wesentlichen Fragen zum Ausweis- und Passwesen während der Eindämmung der Pandemie finden Sie die Antworten im Personalausweisportal.

Zu folgenden Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gern jeder Zeit zur Verfügung:

 

montags 9 - 12 Uhr

dienstags 9 - 12 Uhr
13 - 15:30 Uhr & 16 - 18 Uhr

mittwochs geschlossen

donnerstags 9 - 12 Uhr & 13 - 16 Uhr

freitags geschlossen
bzw. nach Voranmeldung

 

Unter der Telefon-Nr. 033878 – 649 29 haben Sie die Möglichkeit uns vorab zu kontaktieren.