Corona Schutzmaßnahmen in der Amtsverwaltung Nennhausen

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Ab dem 01.10.2020 gelten für den Besucherverkehr in der Amtsverwaltung folgende Schutzmaßnahmen:

- es gilt für alle Besucher im gesamten Verwaltungsgebäude Maskenpflicht

- Besuche sind NUR nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich - das Amtsgebäude wird verschlossen gehalten

- Besucher werden durch den/die betreffende/n Mitarbeiter/in von der Haupteingangstür abgeholt und wieder zurückbegleitet

- zu jedem Termin werden Name, Vorname, Telefonnummer oder Anschrift des Besuchers vom/von dem/der Mitarbeiter/in notiert (Vernichtung der Daten nach 4 Wochen)

 

Bei Erkältungs- oder anderweitigen Symptomen, welche auf eine Coronainfektion hinweisen könnten, sehen Sie bitte von einem Besuch in der Amtsverwaltung ab und kontaktieren Sie bitte zunächst telefonisch Ihren/Ihre Hausarzt/ Hausärztin!