Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland zur Schweinepest

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Bild zur Meldung: von Andreas Lischka auf pixabay

Nachdem am 27. September 2020 im Landkreis Märkisch Oderland, 60 Kilometer entfernt vom ersten Ausbruchsort in Deutschland, bei einem als gesund erlegten Frischling die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in einem Erlass verfügt, dass alle Jagdausübungsberechtigten im Land Brandenburg Schwarzwild verstärkt bejagen und die Fallwildsuche intensivieren sollen. Auf Grundlage der in der gesamten Bundesrepublik gültigen Schweinepestverordnung hat der Landkreis Havelland daraufhin nun eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die sich an alle Jagdausübungsberechtigten richtet.

Jedes tot aufgefundene Wildschwein muss beim Landkreis angezeigt werden.

Wer als Spaziergänger oder beim Pilze sammeln ein totes Wildschwein entdeckt, sollte Abstand zu dem Tier halten und den Fund unter Beschreibung des Ortes beim havelländischen Veterinäramt melden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die Wild- und Hausschweine betrifft. Bei infizierten Tieren führt sie mehrheitlich zum Tode. Für Menschen sowie andere Haus- und Nutztierarten ist sie dagegen ungefährlich, kann aber mit Lebens- oder Futtermitteln und kontaminierten Gegenständen von Schweinehaltung zu Schweinehaltung oder Wildgebiet zu Wildgebiet übertragen werden.

Das Havelland ist bisher nicht betroffen.

 

Vorerst keine Gebühr für Trichinenproben von Schwarzwild:

https://www.rathenow24.de/newsleser/landkreis-havelland-vorerst-keine-gebuehr-fuer-trichinenproben-von-schwarzwild.html

 

Kontakt Veterinäramt:

Amtstierärztin Frau Wernecke

Tel.: 03385 - 551 5518