Keine Steuererklärungsvordrucke mehr im Einwohnermeldeamt ab 2021

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Durch die Einstellung der Abholoption der Vordrucke für die Steuererklärungen durch das Finanzamt ist es uns leider nicht mehr möglich Ihnen die gewünschten Formulare im Einwohnermeldeamt bereitstellen zu können.

Dies gilt für Vordrucke ab dem Veranlagungszeitraum 2020.
Für die Jahre 2018 und 2019 sind noch Formulare im Einwohnermeldeamt in ausreichender Zahl vorhanden.

Neben der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuerunterlagen ist selbstverständlich auch weiterhin die Abgabe der Steuererklärung in Papierform möglich.

Laut Informationsschreiben des Finanzamtes Nauen erhalten Sie die notwendigen Erklärungsvordrucke:

  1. Über den Formularservice im Internet unter dem Link Ministerium der Finanzen und Europa oder Formularservices der Bundesfinanzverwaltung
  2. Durch Abholung der Vordrucke in Papierform liegen Vordrucke zu den Sprechzeiten am Info-Point des Finanzamtes Nauen aus.
  3. Durch Übersendung per Post. Der Postversand der Vordrucke durch das Finanzamt Nauen erfolgt nur auf Antrag an einzelne Erklärungspflichtige. Dem Antrag ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen.

Sollten Sie noch Fragen zu den o.g. Serviceleistungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Nauen.

Ihr Team vom Einwohnermeldeamt