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Ab dem 01.Juni 2021 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kita´s
Amt Nennhausen, den 01. 06. 2021
Mit dem Beschluss der Achten Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 25.05.2021 wird in den Kindertagesstätten ab 01.06.2021 der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder aufgenommen.
Aus diesem Grund gibt es ab 01.06.2021 nicht mehr die Möglichkeit, Elternbeiträge und Essengeld auf Grund nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten erstattet zu bekommen.
Ab 01.06.2021 werden die Elternbeiträge wieder entsprechend der KiTa-Kostenbeitragssatzung des Amtes Nennhausen erhoben.
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