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Ab sofort Beregnung von Grün- und Gartenflächen nur eingeschränkt erlaubt

Amt Nennhausen, den 01. 07. 2021

Die Untere Wasserbehörde hat die Beregnung von  Grün- und Gartenflächen wie folgt eingeschränkt: bis zum  31.Juli ´21 ist die Wasserentnahme zu v.g. Zweck nur in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages gestattet, im August von 19 Uhr bis 9 Uhr des Folgetages und im September von 18 Uhr bis 9 Uhr des Folgetages.

 

Bild zur Meldung: von Erich Westendarp auf pixabay

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