Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2023/24
Schulpflichtig werden alle Kinder, die in den Orten:
- Kotzen
- Märkisch Luch
- Nennhausen
- Stechow-Ferchesar
wohnen und in der Zeit vom 1.Oktober 2016 bis zum 30.September 2017 geboren wurden.
Die Grundschule wird Sie im November 2022 schriftlich zum Aufnahmegespräch einladen.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte ihr Kind und folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde
- die von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldung
zum Schulaufnahmeverfahren 2023/24
- Bestätigung der Sprachfeststellung
- ggf. einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht
(Negativbescheid Jugendamt, Familiengerichtsurteil 1.Seite)
Grundschule "Friedrich de la Motte Fouqué"
Fontanestr. 2
14715 Nennhausen
033878-60414
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