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Schöffen gesucht

Amt Nennhausen

Die fünfjährige Amtszeit der zum 1. Januar 2019 gewählten Schöffinnen und Schöffen endet am 31. Dezember 2023.

Die Aufstellung der Vorschlagslisten für die nächste Amtsperiode, welche von 2024 bis 2028 läuft,muss bis Ende Mai 2023 abgeschlossen sein.Die Vorschlagslisten werden nach ihrer Bekanntmachung den Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten vorgelegt. Diese Wahlen finden zwischen dem 16. August und 31. Oktober 2023 statt. Es kommen nur Bewerberinnen und Bewerber zum Zuge, die auf die Vorschlagsliste gewählt wurden.

Weitere Informationen finden sich im u.a. Link.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

 

Du bist bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
 
Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft
 
Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung
 
Du bist straffrei
 
Du bist vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
 
Du hast erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffin/Jugendschöffe)
 
Du bist meinungsstark und überzeugungsfähig
 
In der Anlage befinden sich die Bewerbungsunterlagen für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht sowie im Jugendstraftrecht. Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen für das Schöffenamt im Erwachsenenstraftrecht hat beim Amt Nennhausen zu erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen für das Jugendschöffenamt sind beim Jugendamt des Landkreises Havelland einzureichen! In beiden Fällen ist eine der anliegenden Erklärungen (entweder für bis 30.11.1971 Geborene oder nach dem 30.11.1971 Geborene) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
 
 

Bild zur Meldung: von Arek Socha auf pixabay

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