Bekanntmachungen
Interessenbekundungsverfahren für Trägerwechsel gestartet
Das Amt Nennhausen hat am Freitag (31.07.2026) ein Interessenbekundungsverfahren zur Findung eines oder mehrerer Träger für die Kindertagesstätten (Kitas) „Haus Sonnenschein“ in 14715 Nennhausen, Fouqué Platz 1A, „Spatzennest“ in 14715 Stechow-Ferchesar OT Stechow, Zur Feldscheune 4 und „Wiesenhaus“ in 14715 Märkisch Luch OT Garlitz, Wiesenweg 1 gestartet. Gesucht wird ein oder mehrere freie Träger der Jugendhilfe, der/die den Betrieb der Einrichtungen ab 01.08.2027 übernimmt/übernehmen. Interessenbekundungen müssen bis zum 30.09.2026 schriftlich eingereicht werden. Das Amt Nennhausen betont, dass die Betreuung der Kinder auch über den 01.08.2027 hinaus zuverlässig sichergestellt bleibt und der Betrieb der Kitas nahtlos fortgeführt wird.
Alle Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft des Amtes Nennhausen, sind montags bis freitags von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet und es werden in allen Einrichtungen Kinder von 0 bis zum Schuleintritt betreut (Kapazitäten: Nennhausen 77 Kinder, Stechow 50 Kinder, Garlitz 51 Kinder). In den Sommerferien sind die Kitas im Wechsel drei Wochen geschlossen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an Brückentagen. An den Brückentagen wird gewährleistet, dass bei einer Anmeldung von mindestens 10 Kindern zumindest eine der drei Kitas die Kinder betreut.
Vollverpflegung mit Frühstück, Mittagessen und Vesper werden in allen genannten Einrichtungen angeboten.
Interessierte Träger können die Einrichtungen besichtigen am:
Kita „Haus Sonnenschein“: 01.09.2026, 16.30 Uhr
Kita „Spatzennest“: 08.09.2026, 16.30 Uhr
Kita „Zum Wiesenhaus“: 15.09.2026, 16.30 Uhr
Das Amt Nennhausen bittet hierfür um vorherige Anmeldung.
Interessenbekundungsverfahren müssen bis zum 30.09.2026 schriftlich eingereicht werden. Voraussetzung für eine Interessenbekundung ist unter anderem die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII oder ein nachweislich beantragter, zusicherungsfähiger Status. Zudem erwartet das Amt nachgewiesene Erfahrung und Zuverlässigkeit im Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Zwingend ist außerdem eine Kinderschutzvereinbarung nach § 8a SGB VIII mit dem Landkreis Havelland.
Für die Bewertung sollen die Bewerbungen unter anderem Aussagen zum pädagogischen Konzept, zur Organisation und Personalplanung, zu Referenzen, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit, Inklusion und Elternarbeit sowie zu Hygiene- und Sicherungskonzepten enthalten. Die Auswahl erfolgt anhand einer fachlichen Bewertung nach einem Punktesystem. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Interessenbekundungen durch ein Auswahlgremium geprüft. Die endgültige Entscheidung über den/die zukünftigen Betreiber trifft nach Beschluss des Amtsausschusses der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Havelland.
Interessenbekundungen sind gegenüber dem Sachgebiet Allgemeine Verwaltung bis zum 30.09.2026 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Aufschrift abzugeben:
Amt Nennhausen, „Interessenbekundungsverfahren Kita ……………………“, Fouqué-Platz 3, 14715 Nennhausen
Ansprechpartner für Rückfragen ist Frau Streng, Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung, telefonisch unter 033878 / 64936 oder per E-Mail an
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt. Aus der Abgabe einer Interessenbekundung entstehen keine Verpflichtungen für das Amt Nennhausen oder den Landkreis Havelland.



