Amt Nennhausen
Amtsbereich Nennhausen
Das Amt Nennhausen, im südlichen Bereich des Landkreises Havelland gelegen, hat eine Flächenausdehnung von insgesamt 253,6 km². Diese Fläche umfasst Landwirtschafts- und Waldflächen, aber auch Wasser- und Erholungsgebiete.
In der Gemeinde Nennhausen befindet sich der Amtssitz des Amtes Nennhausen zu dem 4 Gemeinden mit 15 Ortsteilen und z.Zt. 4.639 Einwohnern gehören:
Amtsbereich Nennhausen
Fläche Einwohner per August 2018
Gemeinde Kotzen gesamt: 594
OT Kotzen, 19,4 km² 332
OT Kriele, 12,7 km² 174
OT Landin, 10,6 km² 88
Gemeinde Märkisch Luch gesamt: 1.287
OT Barnewitz, 22,6 km² 315
OT Buschow, 11,4 km² 383
OT Garlitz, 26,6 km² 402
OT Möthlow, 10,3 km² 187
Gemeinde Nennhausen gesamt: 1.863
OT Bamme, 20,6 km² 267
OT Buckow, 7,3 km² 89
OT Damme, 7,7 km² 122
OT Gräningen, 11,3 km² 213
OT Liepe, 11,0 km² 145
OT Mützlitz, 10,8 km² 150
Nennhausen 20,2 km² 877
Gemeinde Stechow-Ferchesar gesamt: 895
OT Ferchesar, 28,0 km² 328
OT Stechow 23,1 km² 567
Amtsbereich Nennhausen
Das Gebiet des Amtes Nennhausen ist eingebettet in den größten Naturpark Brandenburgs, den "Naturpark Westhavelland". Dieser umfasst große Teile von Landschafts- und Naturschutzgebieten. Die Landschaft wird durch das Havelländische Luchgebiet geprägt. Europaweit bekannt ist das Naturschutzgebiet der Großtrappen rund um die "Staatliche Vogelschutzwarte" in Buckow bei Nennhausen, dessen Luchgebiete den Lebensraum dieser geschützten Tiere darstellen. Der Havelländische Hauptkanal mit seinen zwei größten Nebenarmen, dem 1. und 2. Flügelgraben, durchziehen das Luchgebiet. Neben großflächigen Wiesen sind für die landwirtschaftliche Struktur Sand- und Moorböden dominierend. Größere zusammenhängende Waldgebiete mit märkischen Kiefern findet man zwischen Nennhausen, Stechow, Kotzen und Ferchesar. Das Hohe Rott bei Kotzen und die Rollberge bei Stechow bilden eine bewaldete Hügelkette.
Die Landschaft des Amtsbereiches Nennhausen bietet nicht nur der hier ansässigen Bevölkerung einen abwechslungsreichen Lebensraum, sondern ist für den ständig wachsenden Tourismus von zunehmendem Interesse. Dazu trägt nicht zuletzt der Ferchesarer See, als ein Teil des Hohennauener-Ferchesarer See´s, mit einer anteiligen Wasserfläche von 75 ha bei. Daneben gibt es mehrere kleine z.T. versumpfte Seen rund um die Gemeinde Ferchesar zu entdecken.
Sowohl auf die Ansiedlung im Amtsbereich als auch auf den Tourismus wirkt sich belebend die wieder seit 1999 bestehende Bahnanbindung zwischen Rathenow und Berlin mit seinen Bahnhöfen in Nennhausen und Buschow aus. Die einzige Fernverkehrsstraße, die B 188, durchläuft den Norden des Amtsbereiches mit einer Länge von 15 km.
Fouqué-Platz 3
14715 Nennhausen
E-Mail:
Homepage: www.amt-nennhausen.de
Öffnungszeiten:
montags 9 - 12 Uhr
dienstags 9 - 12 Uhr
13 - 15:30 Uhr
16 - 18 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags 9 - 12 Uhr
13 - 16 Uhr
freitags geschlossen
bzw. nach Voranmeldung
Fotoalben
Veranstaltungen
24.04.2022 bis
02.10.2022

Fouqué Ausstellung
Immer sonntags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Zusätzlich geöffnet am 18.06.22 mit ... [mehr]
01.05.2022 bis
31.05.2022

ZEITGEISTER
Natascha K. Cronacher und Marina Prüfer präsentieren ZEITGEISTER Eröffnung am Sonntag, ... [mehr]11.06.2022
14:00 Uhr
2.Garlitzer Großtrappen-Kick (Kickerturnier)
Es dürfen ALLE, die 16 jahr oder älter sind teilnehmen. Bei uns spielt jeder mit jedem, ... [mehr]25.06.2022

Scheunenfest Stechow
...mit großer Tombola, Glücksrad mit jeweils 10 Hauptpreisen... Abends Live Band...mit kleinem ... [mehr]
09.07.2022 bis
31.08.2022

Vernissage und Ausstellung
Vernissage und Ausstellung: Uthea Dormer (Malerei)und Uwe Sernow-Rose (Metallkunst), 9. Juli ... [mehr]23.07.2022
15:00 Uhr
Dorffest Landin
... mit der Band "Drunkabillies" (finanziert vom Kulturzentrum Rathenow im Rahmen der ... [mehr]04.12.2022
15:00 Uhr
Landiner Weihnachtsmarkt
- Landiner Weihnachtsmarkt am Gemeindeplatz, Parkstr. 3A in Landin - Weihnachtssingen mit dem ... [mehr]Gastroangebote
Aktuelle Meldungen
Corona - Landesregierung beschließt neue Verordnung
(10. 01. 2021)Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Das beschloss am 08.01.2021 die Landesregierung und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung.
Zusammengefassung der aktuellen Verordnung:
- Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden - abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung - bis 31. Januar verlängert
- In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
- Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/
- Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung" bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
- In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.
- Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
- Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis Oberspreewald-Lausitz.
- Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.
- Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.
- Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.
- Neu ist auch, dass Kantinen - von Ausnahmen abgesehen - zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.
- Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen war.
[Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss am 08.01.2021]
Kindertagesbetreuung ab dem 15.12.2020 bis zum 10.01.2021
(16. 12. 2020)Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit einer Gültigkeit ab dem 15.12.2020 teile ich Ihnen folgendes zur Kindertagesbetreuung mit:
Die Kindertagesbetreuung in Kinderkrippe, Kindergarten und Kindertagespflege bleibt im Regelbetrieb und wird nicht eingeschränkt, auch nicht ab dem 04.01.2021.
Mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen bitte ich aber alle Eltern möglichst ihre Kinder zu Hause zu lassen und ein Angebot der Kindertagesbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es zwingend notwendig ist.
Sollten sich dazu Änderungen ergeben, werden wir diese zeitnah auf unserer Homepage einstellen.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen frohe und besinnliche Feiertage. Bleiben Sie gesund!
Ilka Lenke (Amtsdirektorin) und Vivien Skowronek (Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung)
Kindergarten-Spende statt Kunden-Geschenke
(15. 12. 2020)Die Firmengruppe Schröder Landmaschinen spendet insgesamt 40.000 EURO an Kindergärten in Nord- und Ostdeutschland.
Da es aktuell nicht möglich ist, Kunden und Geschäftspartnern wie gewohnt in der vorweihnachtlichen Zeit aufzusuchen, um sich persönlich für die Zusammenarbeit zu bedanken, entschloss sich die Geschäftsleitung der Unternehmensgruppe Landmaschinen Schröder, mit Stammsitz in Wildeshausen, in diesem Jahr dazu, den ortsansässigen Kindergärten eine Freude zu bereiten.
Jede der 18 Niederlassungen übergibt in diesen Tagen Spendenchecks an verschiedene Einrichtungen. So kommen auch die Kindertagesstätten des Amtes Nennhausen in den Genuss von 1.000 EURO. Die symbolische Scheckübergabe erfolgte am 14. Dezember 2020 durch Herrn Michael Schmoll (Verkaufsberater Landtechnik) an Frau Ilka Lenke (Amtsdirektorin Amt Nennhausen) und an Frau Vivien Skowronek (Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung). Zugleich wurde auch an Frau Katharina Stieler (stellv. Bürgermeisterin Gemeinde Milower Land) durch Herrn Jesco Nagel (Verkaufsberater Landtechnik) ebenfalls ein Scheck in Höhe von 1.000 EURO für die Kindertagesstätten der Gemeinde Milower Land überreicht.
Neben der Scheckübergabe durften sich die Kinder der Kindertagesstätten noch über einen Spielzeugtraktor mit Anhänger zum Selberfahren freuen.
Die Kinder der Kindertagesstätten des Amtes Nennhausen bedanken sich ganz herzlich für die großzügige Spende!
Gründung des Netzwerkes Lebendige Dörfer Havelland
(08. 12. 2020)[Pressemitteilung Gründung Lebendige Dörfer]
Halbseitige Sperrung L98 Brücke
(03. 12. 2020)Vom 07.12. bis 18.12.2020 wird die L 98 in dem Bereich der Brücke zwischen Rathenow und Bamme halbseitig gesperrt und der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage geregelt. Die halbseitige Sperrung wird aufgrund der Umverlegung der Telekomleitung am Bauwerk notwendig.
Vollsperrung der L98 zwischen Rathenow und Bamme verzögert sich - Bus fährt ab 24.08.20 wieder nach Regelfahrplan
(18. 08. 2020)Der in der vergangenen Woche angekündigte Beginn des Ersatzneubaus der Brücke im Zuge der Landesstraße L 98 zwischen Rathenow und Bamme verzögert sich.
Die Strecke wird nicht - wie angekündigt- ab Montag (10.08.2020) voll gesperrt, sondern bleibt frei befahrbar!
Grund dafür sind Verzögerungen bei der Verlegung von Telekommunikationsleitungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. Geplant ist, die Bauarbeiten zur Errichtung der Brücke gleichzeitig mit der Verlegung der Leitungen durchzuführen. Der Landesbetrieb Straßenwesen informiert rechtzeitig über den Beginn der Bauarbeiten und der damit verbundenen Vollsperrung.
Quelle: Info des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg vom 07.08.2020
Die Busse der Linie 681 verkehren ab Montag, den 24.08.2020 vorerst wieder nach dem Regelfahrplan.
Hilfe bei Demenz
(13. 02. 2012)Für betroffene Menschen mit Demenz sowie deren Angehörige besteht die Möglichkeit Hilfe in der Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) durch professionelle und ehrenamtliche Helfer/innen in Anspruch nehmen zu können:
Die KBS befindet sich in 14712 Rathenow, in der Berliner Str. 15 (Rathaus)
Ansprechpartnerin: Frau Kerstin Gesch
Sprechzeiten: dienstags 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
donnerstags 10-14 Uhr
bzw. täglich nach Vereinbarung
Um eine möglichst vorherige telefonische Voranmeldung - auch zu den Sprechzeiten - wird gebeten.
Telefon: 03385 - 596 234
mail: