Amt Nennhausen
Amtsbereich Nennhausen
Das Amt Nennhausen, im südlichen Bereich des Landkreises Havelland gelegen, hat eine Flächenausdehnung von insgesamt 253,6 km². Diese Fläche umfasst Landwirtschafts- und Waldflächen, aber auch Wasser- und Erholungsgebiete.
In der Gemeinde Nennhausen befindet sich der Amtssitz des Amtes Nennhausen zu dem 4 Gemeinden mit 15 Ortsteilen und z.Zt. 4.639 Einwohnern gehören:
Amtsbereich Nennhausen
Fläche Einwohner per August 2018
Gemeinde Kotzen gesamt: 594
OT Kotzen, 19,4 km² 332
OT Kriele, 12,7 km² 174
OT Landin, 10,6 km² 88
Gemeinde Märkisch Luch gesamt: 1.287
OT Barnewitz, 22,6 km² 315
OT Buschow, 11,4 km² 383
OT Garlitz, 26,6 km² 402
OT Möthlow, 10,3 km² 187
Gemeinde Nennhausen gesamt: 1.863
OT Bamme, 20,6 km² 267
OT Buckow, 7,3 km² 89
OT Damme, 7,7 km² 122
OT Gräningen, 11,3 km² 213
OT Liepe, 11,0 km² 145
OT Mützlitz, 10,8 km² 150
Nennhausen 20,2 km² 877
Gemeinde Stechow-Ferchesar gesamt: 895
OT Ferchesar, 28,0 km² 328
OT Stechow 23,1 km² 567
Amtsbereich Nennhausen
Das Gebiet des Amtes Nennhausen ist eingebettet in den größten Naturpark Brandenburgs, den "Naturpark Westhavelland". Dieser umfasst große Teile von Landschafts- und Naturschutzgebieten. Die Landschaft wird durch das Havelländische Luchgebiet geprägt. Europaweit bekannt ist das Naturschutzgebiet der Großtrappen rund um die "Staatliche Vogelschutzwarte" in Buckow bei Nennhausen, dessen Luchgebiete den Lebensraum dieser geschützten Tiere darstellen. Der Havelländische Hauptkanal mit seinen zwei größten Nebenarmen, dem 1. und 2. Flügelgraben, durchziehen das Luchgebiet. Neben großflächigen Wiesen sind für die landwirtschaftliche Struktur Sand- und Moorböden dominierend. Größere zusammenhängende Waldgebiete mit märkischen Kiefern findet man zwischen Nennhausen, Stechow, Kotzen und Ferchesar. Das Hohe Rott bei Kotzen und die Rollberge bei Stechow bilden eine bewaldete Hügelkette.
Die Landschaft des Amtsbereiches Nennhausen bietet nicht nur der hier ansässigen Bevölkerung einen abwechslungsreichen Lebensraum, sondern ist für den ständig wachsenden Tourismus von zunehmendem Interesse. Dazu trägt nicht zuletzt der Ferchesarer See, als ein Teil des Hohennauener-Ferchesarer See´s, mit einer anteiligen Wasserfläche von 75 ha bei. Daneben gibt es mehrere kleine z.T. versumpfte Seen rund um die Gemeinde Ferchesar zu entdecken.
Sowohl auf die Ansiedlung im Amtsbereich als auch auf den Tourismus wirkt sich belebend die wieder seit 1999 bestehende Bahnanbindung zwischen Rathenow und Berlin mit seinen Bahnhöfen in Nennhausen und Buschow aus. Die einzige Fernverkehrsstraße, die B 188, durchläuft den Norden des Amtsbereiches mit einer Länge von 15 km.
Fouqué-Platz 3
14715 Nennhausen
E-Mail:
Homepage: www.amt-nennhausen.de
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 -12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 15:30 Uhr | |
16:00 - 18:00 Uhr | |
Mittwoch | keine Sprechzeit |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 16:00 Uhr | |
Freitag | keine Sprechzeit |
Fotoalben
Veranstaltungen
27.08.2022
09:00 Uhr
Ferchesar trödelt
Es findet am 27.08.2022 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr das Dorftrödeln im Ortsteil Ferchesar ... [mehr]04.12.2022
15:00 Uhr
Landiner Weihnachtsmarkt
- Landiner Weihnachtsmarkt am Gemeindeplatz, Parkstr. 3A in Landin - Weihnachtssingen mit dem ... [mehr]Gastroangebote
Aktuelle Meldungen
Impfbus kommt am 15.08.2022 nach Nennhausen
(09. 08. 2022)Auf Grund einer weiteren empfohlenen Booster Impfung wird der Impfbus des Landkreises Havelland nochmals in Nennhausen zum Einsatz kommen.
Es ist geplant den Impfbus am Montag, den 15.08.2022 im Zeitraum vom 09:00 – 14:00 Uhr auf dem Fouque-Platz in Nennhausen einzusetzen, um den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Nennhausen ein aufsuchendes Impfangebot anzubieten.
Verleihung Havelländischer Ehrenamtsmedaille 2022
(14. 07. 2022)Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen dieses Mal Havellander/innen, die sonst nicht im Rampenlicht stehen - sich aber in besonderer Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Daher hatte auch das Amt Nennhausen die Möglichkeit genutzt, Mitbürger für die Havelländische Ehrenamtsmedaille 2022 zu nominieren. So wurden am 13.Juli 2022 im feierlichen Rahmen im Schlossgarten vom Schloss Ribbeck das Ehepaar Peter und Anita Vogt für ihre Arbeiten an der Ortschronik Stechow - nebst entsprechender Veröffentlichung eines Buches darüber - mit der Havelländischen Ehrenamtsmedaille 2022 ausgezeichnet. Des Weiteren erhielten aus unserem Amtsbereich Michael Duhr für seine allumfassende Arbeit in der Gemeinde und Ronald Steinbrenner für seine engagierte Trainertätigkeit beim FC Rot-Weiß Nennhausen die Havelländische Ehrenamtsmedaille aus den Händen des Landrates Roger Lewandowski.
30 Jahre Amt Nennhausen
(24. 06. 2022)Am 18.06.2022 wurde gefeiert: 30 Jahre Amt Nennhausen!
Auf dem Fouqué-Platz und dem umliegenden Gelände incl. Schlosspark konnten die Gäste an den Festlichkeiten teilhaben.
Nach der - die Feierlichkeiten einleitenden - Rede der Amtsdirektorin, Ilka Lenke, kamen Gäste und Gratulanten, u.a. der Landrat, Roger Lewandowski, und der Amtsausschussvorsitzende, Michael Spieck, zu Wort.
Ein Höhepunkt war neben den kulturellen Darbietungen von Akteuren aus dem Amtsbereich, die Enthüllung eines Wappens für das Amt Nennhausen.
Nebenbei hatte man Gelegenheit Verkaufsstände aufzusuchen, um sich mit Getränken und Essen zu versorgen. Hinzu kamen Anbieter verschiedener Handwerke. Für die Jüngsten gab es einen Minirummel.
Als sich die hochsommerlichen Temperaturen zum Abend legten, heizte DJ André den großen und kleinen Besuchern so richtig ein.
Höhepunkt war um Punkt 23 Uhr ein achtminütiges, großartiges Feuerwerk.
Danach brachte das DJ-Duo „Klangakrobaten“ die Stimmung – vor allem der jüngeren Generation - zum Kochen, so dass um 2 Uhr immer noch nicht alle nach Hause gehen wollten …
Einschränkung der Bewässerungszeiten für private Grün- und Gartenflächen
(20. 06. 2022)Landkreis erlässt Allgemeinverfügung:
Die Nutzung von Gartenwasserbrunnen, Trinkwasser und gesammeltem Regenwasser zur Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen ist ab sofort bis Ende September nur eingeschränkt möglich. Dazu hat der Landkreis Havelland eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die vorerst bis 30. September 2022 gilt.
Diese beinhaltet unterschiedliche Entnahmezeiten in den nächsten Wochen. So ist bis Ende Juli eine Wasserentnahme nur zwischen 20 bis 8 Uhr möglich. Ab August werden die Zeiten ausgeweitet auf 19 bis 9 Uhr. Ab 1. September gelten Zeiten zwischen 18 und 9 Uhr.
Darüber hinaus ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen bis auf Weiteres verboten.
Umweltdezernent Michael Koch: „Wir wollen unsere Gewässer möglichst vor noch größeren Schäden bewahren. Ergiebige Niederschläge im Frühjahr sind ausgeblieben, was zu einer weiteren Absenkung der Grundwasserstände und zu einer Abnahme des Wasseraufkommens in den Fließgewässern führt. Bereits im März betrug die Wasserführung nicht mal 50 % des Normalwertes.“
Und weiter: „In Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Spree-Havel, dem Landesamt für Umwelt und den Wasser- und Bodenverbänden wird täglich alles versucht, das ohnehin viel zu geringe Wasseraufkommen sparsam und vorausschauend zurückzuhalten. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger daher sparsam mit dem Wasser umzugehen.“
Amt Nennhausen - mitten im wunderschönen Havelland
(16. 06. 2022)Anliegenden Link anklicken - und den neuen Imagefilm über den "Landkreis Havelland" schauen ...
[Imagefilm Landkreis Havelland]
Corona - Landesregierung beschließt neue Verordnung
(10. 01. 2021)Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Das beschloss am 08.01.2021 die Landesregierung und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung.
Zusammengefassung der aktuellen Verordnung:
- Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden - abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung - bis 31. Januar verlängert
- In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
- Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/
- Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung" bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
- In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.
- Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
- Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis Oberspreewald-Lausitz.
- Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.
- Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.
- Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.
- Neu ist auch, dass Kantinen - von Ausnahmen abgesehen - zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.
- Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen war.
[Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss am 08.01.2021]
Kindertagesbetreuung ab dem 15.12.2020 bis zum 10.01.2021
(16. 12. 2020)Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit einer Gültigkeit ab dem 15.12.2020 teile ich Ihnen folgendes zur Kindertagesbetreuung mit:
Die Kindertagesbetreuung in Kinderkrippe, Kindergarten und Kindertagespflege bleibt im Regelbetrieb und wird nicht eingeschränkt, auch nicht ab dem 04.01.2021.
Mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen bitte ich aber alle Eltern möglichst ihre Kinder zu Hause zu lassen und ein Angebot der Kindertagesbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es zwingend notwendig ist.
Sollten sich dazu Änderungen ergeben, werden wir diese zeitnah auf unserer Homepage einstellen.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen frohe und besinnliche Feiertage. Bleiben Sie gesund!
Ilka Lenke (Amtsdirektorin) und Vivien Skowronek (Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung)
Kindergarten-Spende statt Kunden-Geschenke
(15. 12. 2020)Die Firmengruppe Schröder Landmaschinen spendet insgesamt 40.000 EURO an Kindergärten in Nord- und Ostdeutschland.
Da es aktuell nicht möglich ist, Kunden und Geschäftspartnern wie gewohnt in der vorweihnachtlichen Zeit aufzusuchen, um sich persönlich für die Zusammenarbeit zu bedanken, entschloss sich die Geschäftsleitung der Unternehmensgruppe Landmaschinen Schröder, mit Stammsitz in Wildeshausen, in diesem Jahr dazu, den ortsansässigen Kindergärten eine Freude zu bereiten.
Jede der 18 Niederlassungen übergibt in diesen Tagen Spendenchecks an verschiedene Einrichtungen. So kommen auch die Kindertagesstätten des Amtes Nennhausen in den Genuss von 1.000 EURO. Die symbolische Scheckübergabe erfolgte am 14. Dezember 2020 durch Herrn Michael Schmoll (Verkaufsberater Landtechnik) an Frau Ilka Lenke (Amtsdirektorin Amt Nennhausen) und an Frau Vivien Skowronek (Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung). Zugleich wurde auch an Frau Katharina Stieler (stellv. Bürgermeisterin Gemeinde Milower Land) durch Herrn Jesco Nagel (Verkaufsberater Landtechnik) ebenfalls ein Scheck in Höhe von 1.000 EURO für die Kindertagesstätten der Gemeinde Milower Land überreicht.
Neben der Scheckübergabe durften sich die Kinder der Kindertagesstätten noch über einen Spielzeugtraktor mit Anhänger zum Selberfahren freuen.
Die Kinder der Kindertagesstätten des Amtes Nennhausen bedanken sich ganz herzlich für die großzügige Spende!
Gründung des Netzwerkes Lebendige Dörfer Havelland
(08. 12. 2020)[Pressemitteilung Gründung Lebendige Dörfer]
Halbseitige Sperrung L98 Brücke
(03. 12. 2020)Vom 07.12. bis 18.12.2020 wird die L 98 in dem Bereich der Brücke zwischen Rathenow und Bamme halbseitig gesperrt und der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage geregelt. Die halbseitige Sperrung wird aufgrund der Umverlegung der Telekomleitung am Bauwerk notwendig.
Hilfe bei Demenz
(13. 02. 2012)Für betroffene Menschen mit Demenz sowie deren Angehörige besteht die Möglichkeit Hilfe in der Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) durch professionelle und ehrenamtliche Helfer/innen in Anspruch nehmen zu können:
Die KBS befindet sich in 14712 Rathenow, in der Berliner Str. 15 (Rathaus)
Ansprechpartnerin: Frau Kerstin Gesch
Sprechzeiten: dienstags 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
donnerstags 10-14 Uhr
bzw. täglich nach Vereinbarung
Um eine möglichst vorherige telefonische Voranmeldung - auch zu den Sprechzeiten - wird gebeten.
Telefon: 03385 - 596 234
mail: