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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 26.10.2020)

URL: www.amt-nennhausen.de

Das Amt Nennhausen setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.amt-nennhausen.de.

Das Amt Nennhausen ist bemüht, seine Website https://www.amt-nennhausen.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Link: BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (Link: BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (Link: BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (Link: WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549 (Link), Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Das Amt Nennhausen ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
  • Weitere Bemühungen werden nachträglich ergänzt!

 

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

  • WCAG 2.1 LEVEL A

 

Aktueller Status der Inhaltskonformität

  • Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Beispielsweise werden Satzungen, Richtlinie und Verordnungen teilweise mit Unterschrift eingescannt.
  • Einfache Sprache

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

 

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Microsoft Edge
  • Internet Explorer (Windows)
  • Google Chrome
  • Opera
  • Mozilla Firefox

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • NVDA ScreenReader (Bildschirmausleseprogramm)
  • ReadSpeaker (Text-to-Speech-Lösungen)
  • Screenreader JAWS (Sprachausgabe)

 

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

 

Bewertungsmethoden

Das Amt Nennhausen hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
  • Eine externe Bewertung steht noch aus

 

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

  • Telefon: (033878) 649 0
  • E-Mail:  
  • Anschrift: Fouqué Platz 3, 14715 Nennhausen

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S14467 Potsdam
E-Mail:

gez. Ilka Lenke/

Amtsdirektorin