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Informationen für Hundehalter des Amtsbereichs Nennhausen

Auf Grund vermehrter Anfragen von verunsicherten Hundehaltern im Amtsbereich Nennhausen teilt das Amt mit, dass im Amtsbereich Nennhausen bereits seit Jahren alle Hunde sowohl steuermäßig als auch ordnungsbehördlich erfasst werden (§6 Abs.3 Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Nennhausen). D.h., hier besteht für Hundehalter des Amtsbereichs Nennhausen keinerlei handlungsbedarf sofern der Hund grundsätzlich angemeldet worden ist.

 

Neu ist jedoch, dass nun alle Hunde - egal ob groß oder klein - gechipt sein müssen. Bei Hunden, welche bereits gechipt sind besteht auch hier kein handlungsbedarf von Seiten des Hundehalters. Vorrangig Hundehalter kleinerer Rassen sollten kurzfristig ggf. prüfen lassen (z.B. beim Tierarzt) ob der Hund gechipt ist und es andernfalls an Ort und Stelle nachholen.

 

Im Falle von Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Tenberken: 033878 64913