Information für alle Vereine des Amtes Nennhausen
Die Antragsfrist für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Amt Nennhausen endet am 31.3.2025.
Gefördert werden können:
Sachleistungen, wie z.B. Gerätschaften, Sportgeräte o.ä. die von unmittelbarem Nutzen sind oder
Unternehmungen, die die sportlichen Aktivitäten und den Zusammenhalt im Verein fördern
Sachleistungen oder Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und die notwendigen Formulare können auf der Homepage des Amtes Nennhausen eingesehen werden.