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Gemeinde Märkisch Luch/ Ortsteil Garlitz: unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots

Die Gemeinde Märkisch Luch beabsichtigt folgendes Grundstück: 

  • Flurstück 25/2 der Flur 8 in der Gemarkung Garlitz mit einer Größe von 546 m² sowie 

  • Flurstück 25/5 der Flur 8 in der Gemarkung Garlitz mit einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 190 m² 

zu verkaufen. 

 

Der Kaufpreis beträgt mindestens 30,00 €/ m² zzgl. sämtlicher Kaufnebenkosten (insbesondere Kosten für Vermessung und Katasterumschreibung, Notar- und Grundbuchkosten u. ä.; Hausanschlüsse sind nicht enthalten). Das Grundstück befindet sich gemäß Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2004 im Ergänzungsbereich D.

Die Veräußerung erfolgt direkt durch die Gemeinde Märkisch Luch und ist für den Erwerber provisionsfrei. Die Gemeinde Märkisch Luch übernimmt keine Gewähr darüber, dass der Kaufgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Erwerbers geeignet ist.  

 

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten. Dieses Verfahren ist nicht mit dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) oder der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (UVgO; ursprünglich VOL) vergleichbar. Die Gemeinde Märkisch Luch behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen das Grundstück verkauft wird. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Gemeinde Märkisch Luch abgeleitet werden. Das Verfahren kann jederzeit geändert oder beendet werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Ausschreibungsverfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten, die dem Interessenten für die Teilnahme am Verfahren entstehen, werden durch die Gemeinde Märkisch Luch nicht erstattet. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

 

Interessenten haben die Möglichkeit, Ihr Kaufgebot in einfacher Ausfertigung in schriftlicher Form in einem geschlossenen Umschlag bis zum 30.04.2025 beim Amt Nennhausen – SB Liegenschaften – in 14715 Nennhausen, Fouqué Platz 3 einzureichen.  Auf dem äußeren Umschlag ist deutlich lesbar „Ausschreibung Garlitz“ zu vermerken.

 

Bei weiteren Fragen können Sie gern Frau Klatt telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

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