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Gartenabfälle gehören NICHT in den Wald

Das Forstamt Havelland informiert ...

 

Viele Gartenbesitzer nehmen an, Pflanzenabfälle seien „nur Natur“, sie würden „doch sowieso  
verrotten“ und meinen deshalb, Gartenabfälle könnten im Wald entsorgt werden. 

Der Wald ist eine genau aufeinander abgestimmte Lebensgemeinschaft. Durch die Verrottung von  Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt  werden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln. Dieser starke Bewuchs ist ein Hinweis auf eine massive Nährstoffanreicherung im Boden. Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den  Waldboden. Das Salz findet sich letztendlich in unserem Grundwasser wieder. Es schadet der  Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.   

Insbesondere bei der Ablagerung von Rasenschnitt sind die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen  nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen. Schimmel-, Gärungs- und  Fäulnisprozesse führen zum Absterben der Organismen.   

Wer meint, sein Obstbaumschnitt sei auch nur ein Haufen Zweige, wie sie ohnehin im Wald liegen –  auch der irrt.  Durch den Gehölzschnitt können Pilzkrankheiten von Gartensträuchern oder  Obstbäumen auf Waldbäume übertragen werden. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen  oder Samen von nichteinheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und  unsere heimischen Pflanzen verdrängen. Zum Beispiel: Kanadische Goldrute, Riesen-Bärenklau,  Indisches Springkraut und Japanischer Staudenknöterich. 

Der Wald wird von vielen Menschen als Ort der Erholung und für viele Freizeitaktivitäten genutzt.  Durch Abfallhaufen wird das Naturerlebnis geschmälert und die Landschaftsästhetik gestört.  

Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen  mehrere Gesetze (Abfallrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Entsorgung von  Gartenabfällen ist illegal und kein „Kavaliersdelikt“. Das Waldgesetz des Landes Brandenburg sieht  für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 € vor. 

Schützen wir also unseren Wald- für Gartenabfälle gibt es ausreichend alternative,  
umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten! 

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