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Anträge auf Zuwendungen zur Förderung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern des Amtsbereichs Nennhausen möglich

Auf seiner letzten Sitzung, am 03.06.25, beschloss der Amtsausschuss des Amtes Nennhausen, dass es in diesem Jahr eine zweite Förderrunde zur Antragstellung über die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Amt Nennhausen gibt.

 

Anträge können bis spätestens 31.08.2025 im Amt Nennhausen eingereicht werden. (siehe anl. Datei)

 

Über diese Anträge wird der Amtsausschuss in seiner nächsten Sitzung, welche voraussichtlich im September 2025 stattfindet, entscheiden.