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Bodenrichtwerte des Landkreises Havelland Stichtag 01.01.2022

Gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 01. Januar 2022 ermittelt.

 

 

Die Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwert-Portal des Landes Brandenburg veröffentlicht und für jedermann unter https://www.boris-brandenburg.de kostenfrei einseh- und ausdruckbar.

 

 

Gemäß § 196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über die Bodenrichtwerte verlangen:

 

Tel.:     03321 – 403 6181 oder

            03321 – 403 6313

mail:  

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Nennhausen

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