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Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für Grundstück im OT Kriele

Grundstück mit Unterstellmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeug (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Grundstück mit Unterstellmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeug

Die Gemeinde Kotzen beabsichtigt in 14715 Kotzen OT Kriele das Flurstück 90/1 der Flur 1 in der Gemarkung Kriele mit einer Gesamtfläche von 506 m² zu verkaufen. Das aufstehende Gebäude wurde durch die freiwillige Feuerwehr als Unterstellmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge genutzt und hat eine Nutzfläche von ca. 52 m². Des Weiteren befindet sich ein Schlauchturm auf dem Grundstück mit einer Nutzfläche von ca. 8 m². Das Baujahr ist jeweils ca. 1955. 

Die aktuelle Feuerwehrnutzung an diesem Standort wurde aufgegeben. 

 

Der Kaufpreis beträgt mindestens 20.200,00 €. Der Erwerber trägt alle mit der Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten. Ein Verkehrswertgutachten liegt vor.

 

Dem Angebot ist eine Beschreibung der künftigen Nutzung des Objektes beizufügen.

 

Die Veräußerung erfolgt direkt durch die Gemeinde Kotzen und ist für den Erwerber provisionsfrei.

 

Die Gemeinde Kotzen übernimmt keine Gewähr darüber, dass der Kaufgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Erwerbers geeignet ist.  

 

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten. Dieses Verfahren ist nicht mit dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) oder der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (UVgO; ursprünglich VOL) vergleichbar. Die Gemeinde Kotzen behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen das Grundstück verkauft wird. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Gemeinde Kotzen abgeleitet werden.  Das Verfahren kann jederzeit geändert oder beendet werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Ausschreibungsverfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten, die dem Interessenten für die Teilnahme am Verfahren entstehen, werden durch die Gemeinde Kotzen nicht erstattet. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. 

 

Interessenten haben die Möglichkeit, Ihr Kaufgebot in einfacher Ausfertigung in schriftlicher Form in einem geschlossenen Umschlag bis zum 11.06.2024 beim Amt Nennhausen – SB Liegenschaften – in 14715 Nennhausen, Fouqué Platz 3 einzureichen.  Auf dem äußeren Umschlag ist deutlich lesbar „Ausschreibung FFW Kriele“ zu vermerken.

 

Bei weiteren Fragen können Sie gern Frau Klatt telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

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